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Trainingsbetrieb TSG Reutlingen_AKTUELL 2021_06_09

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Aktuelle Fassung vom 09.06.2021 AKTUELLE REGELUNGEN FÜR DEN SPORTBETRIEB Die Landeregierung Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 3. Juni 2021 die Verordnung infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen, die auch den Trainings- und Sportbetrieb betreffen, treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft. Neu ist zum einen, dass für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und entsprechender Schulen in freier Trägerschaft die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend ist. Zum anderen entfällt bei 7-Tage-Inzidenzen von unter 35 für Veranstaltungen und Angebote im Freien die Nachweispflicht. Entfallen ist außerdem das bisher für den Bereich des Freizeit- und Amateursports enthaltene generelle Benutzungsverbot von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen. Sie dürfen nunmehr in diesem Sportbereich dann genutzt werden, wenn nach der CoronaVO die Sportausübung in geschlossenen Räumen erlaubt ist. (Quelle: www.wlsb.de). Mit den folgenden Corona-Regeln setzt die TSG Reutlingen die aktuellen Bestimmungen für den Vereinsbetrieb um. Die Regeln gelten verbindlich für alle Abteilungen, Sportbereiche und Sportgruppen.

Trainingsbetrieb TSG Reutlingen_AKTUELL

Aktuelle Fassung vom 09.06.2021 AKTUELLE REGELUNGEN FÜR DEN SPORTBETRIEB Die Landeregierung Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 3. Juni 2021 die Verordnung infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen, die auch den Trainings- und Sportbetrieb betreffen, treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft. Neu ist zum einen, dass für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und entsprechender Schulen in freier Trägerschaft die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend ist. Zum anderen entfällt bei 7-Tage-Inzidenzen von unter 35 für Veranstaltungen und Angebote im Freien die Nachweispflicht. Entfallen ist außerdem das bisher für den Bereich des Freizeit- und Amateursports enthaltene generelle Benutzungsverbot von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen. Sie dürfen nunmehr in diesem Sportbereich dann genutzt werden, wenn nach der CoronaVO die Sportausübung in geschlossenen Räumen erlaubt ist. (Quelle: www.wlsb.de). Mit den folgenden Corona-Regeln setzt die TSG Reutlingen die aktuellen Bestimmungen für den Vereinsbetrieb um. Die Regeln gelten verbindlich für alle Abteilungen, Sportbereiche und Sportgruppen.

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