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Lockerungen ab 28 06 2021 Auf_einen_Blick_

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Lockerungen mit vier Inzidenzstufen Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Lockerungen ab 28 06 2021

Lockerungen mit vier Inzidenzstufen Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen. Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig) » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 Stunden alt) vorlegen. » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. Legende Nachweislich geimpft, genesen oder getestet Datenverarbeitung erforderlich Hygienekonzept erforderlich Zusätzliche Maskenpflicht 1

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