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2021_Formulare und Erläuterungen zum Übungsleitervertrag + Ehrenkodex WLSB / WSJ

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Die Übungsleiterabrechnung erfolgt quartalsweise und ausschließlich mit dem Formular Übungsleiter-Abrechnung. Das Formular ist bis zum 15. des Folgemonats vollständig ausgefüllt sowie vom Übungsleiter und der Abteilungsleitung (oder Albteilungskassier) unterzeichnet bei der Geschäftsstelle abzugeben. Bestandteil der Übungsleiterabrechnung ist der Stundennachweis. Die Auszahlung des Honorars erfolgt dann durch die TSG Geschäftsstelle.

2021_Formulare und Erläuterungen zum Übungsleitervertrag + Ehrenkodex WLSB /

Erläuterungen zum Übungsleitervertrag und zur Übungsleiter-Abrechnung 1. Für jeden Übungsleiter (w/m) ist ein Übungsleitervertrag zu erstellen. Der Vertrag ist in dreifacher Ausfertigung von der Abteilungsleitung und vom Übungsleiter unterzeichnet an die TSG Geschäftsstelle zu senden. Kopien von Qualifikationen und Nachweisen sind beizufügen. Der Vertrag wird dann von der Vereinsleitung unterzeichnet. Ein Exemplar geht jeweils an den Übungsleiter und die Abteilungsleitung zurück, ein Exemplar verbleibt auf der TSG Geschäftsstelle. Der Vertrag ist mit jedem Übungsleiter zu schließen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit entlohnt wird oder nicht und unabhängig davon, ob der Übungsleiter eine Lizenz besitzt oder nicht. 2. Jeder Übungsleiter, dessen Tätigkeit entlohnt wird, muss zu Beginn des Jahres (bis zum 15. Januar) eine Erklärung zu seiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Geschäftsstelle einreichen. Damit versichert der Übungsleiter, dass er jährlich eine Aufwandsentschädigung von maximal 3.000,- € erhält. Dies schließt Entschädigungen von anderer Seite ein. Die Erklärung für das Folgejahr wird dem Übungsleiter künftig zum Jahresende von der Geschäftsstelle per Post zugestellt. Für Übungsleiter, die unterjährig eine Tätigkeit aufnehmen, ist die Erklärung mit dem Übungsleitervertrag einzureichen. Übersteigt das Honorar die Grenze von 3.000,- € ist eine gesonderte vertragliche Regelung als geringfügig Beschäftigter zu schließen. Hierfür ist eine Rücksprache mit der TSG Geschäftsstelle nötig. 3. Von der Abteilungsleitung ist am Beginn eines Geschäftsjahres eine Übersicht zu erstellen, in der alle Übungsleiter aufgeführt sind und Angaben zur Vereinbarung über dessen reguläre Übungszeit(en), Aufgaben sowie das Honorar gemacht werden. Diese Übersicht wird der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Die Vereinbarung mit jedem einzelnen Übungsleiter ist diesem als Übersicht zur Verfügung zu stellen. 4. Die Übungsleiterabrechnung erfolgt quartalsweise und ausschließlich mit dem Formular Übungsleiter-Abrechnung. Das Formular ist bis zum 15. des Folgemonats vollständig ausgefüllt sowie vom Übungsleiter und der Abteilungsleitung (oder Albteilungskassier) unterzeichnet bei der Geschäftsstelle abzugeben. Bestandteil der Übungsleiterabrechnung ist der Stundennachweis. Die Auszahlung des Honorars erfolgt dann durch die TSG Geschäftsstelle. Die Summe aller Honorare einer Abteilung wird über das Konto der Abteilung rückerstattet. Hierfür erhält die Abteilungsleitung von der Geschäftsstelle eine Aufstellung zur internen Verrechnung.

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